Startseite > Die Formen Samstag, 4. September 2010 - 23:16  
Die Formen der Unterst?tzung
Der Stifterwille bestimmt die Stiftungstätigkeit!

Werden Sie unser Partner. Übernehmen sie mit uns Verantwortung für das Gemeinwesen und unterstützen Sie mit der Stiftung Neuromedizin Ihre und unsere Zukunft in Form von Geld- oder Sachspenden durch:

  • Zustiftungen
  • Stiftungsfonds
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Spenden für zeitnahe Aufgaben und Projekte

Verfolgen Sie mit uns, wie Ihr Geld für einen guten Zweck arbeitet.

 


Aktuelle Informationen zur Förderung von Stiftungen

LINK: Die Reform des Stiftungsrechts abgeschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2002 das von der Bundesregierung initiierte Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts verabschiedet. Die Neuregelgungen orientieren sich an den Empfehlungen, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und Experten im vergangenen Herbst 2001 erarbeitet worden sind......

LINK: Steuerliche Förderung von Stiftungen
Im Juni diesen Jahres wurde das neues Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen verabschiedet. Günstigere steuerliche Regelungen sollen dazu beitragen, dass zum Wohle der Allgemeinheit in Brandenburg weitere Stiftungen errichtet werden und noch mehr Bürger inspiriert werden, gemeinnützige Stiftungen zu gründen bzw. finanziell zu unterstützen. Durch die Änderungen in der Abgabenordnung (AO), dem Einkommensteuergesetz (EStG), dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) werden die gemeinnützigen Körperschaften in die Lage versetzt, in Zukunft noch wirkungsvoller arbeiten zu können.......

LINK: Signale zum Stiften! Das neue Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen
Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 9. Juni liegt nun das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen" vor. Im Vermittlungsverfahren konnte das Gesetz, das der Bundestag schon am 24. März verabschiedet hatte, zu Gunsten von Stiftern und Stiftungen noch erheblich verbessert werden. Es tritt nun rückwirkend zum 1.1.2000 in Kraft. Damit liegt das erste konkrete Ergebnis einer Reformbewegung vor, die nach mehrfachen Anstößen durch den Bundesverband Deutscher Stiftungen seit Ende 1997 im parlamentarischen Raum in Gang gekommen ist.

 


 



© 2010 Stiftung
Neuromedizin
sponsored by medienhof